Das Berufsleben: Multiple Sklerose (MS) am Arbeitsplatz

Berufsleben mit MS
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Für mehr als 120.000 Betroffene in Deutschland gehört die Erkrankung MS zum Alltag dazu, oft mit Veränderungen der Lebens- und Zukunftsplanung. Mancher MS-Patient resigniert früh und zieht sich vorzeitig aus dem Arbeitsleben zurück. Eine voreilige Berentung ist langfristig jedoch kontraproduktiv. Sie sorgt für einen Rückzug aus dem alltäglichen sozialen Leben.

Mehr als ein Drittel der MS-Betroffenen in Deutschland können ihren Beruf ohne größere Anstrengungen über viele Jahre weiter ausführen und bis zu ihrem Rentenalter ganz normal in einem Unternehmen weiterarbeiten. Es ist jedoch sinnvoll, die körperliche Belastbarkeit während eines Arbeitstages zu berücksichtigen. MS-Erkrankte können schneller ermüden und sollten mehr Pausen über den Tag verteilt einhalten. Bei verminderter Leistungsfähigkeit helfen Teilzeitstellen und/oder leichtere Tätigkeiten dabei, trotz der chronischen Erkrankung weiter zu arbeiten und auf diese Weise im Berufsleben zu verbleiben.

Versuchen Sie so lange wie möglich an der Arbeitswelt teilzuhaben! Eine Arbeitsstelle bietet:

  • Anerkennung für vollbrachte Leistungen,
  • die Motivation, sich der MS zu stellen,
  • ein gestärktes Selbstbewusstsein und
  • eine zunehmende Kraft, um der Erkrankung aktiv entgegenzutreten.

Wie sag ich’s meinem Chef und meinen Kollegen?

In einem ersten Schritt muss entschieden werden, ob die Information, dass man an MS erkrankt ist, weitergegeben werden soll oder nicht. Falls keine sichtbaren Symptome vorhanden sind, muss der Betroffene dem Arbeitgeber seine Diagnose MS nicht zwingend mitteilen.

Vor einem Gespräch mit seinem Vorgesetzten ist es sinnvoll, sich z. B. bei der DMSG über die gesetzlichen Bestimmungen für Behinderte zu informieren. Denn niemand kann den individuellen Verlauf der MS voraussehen. Viele junge MS-Erkrankte sind über lange Zeit kaum beeinträchtigt. In diesem Fall kann es besser sein, die Krankheit nicht überall publik zu machen, da dies die Chancengleichheit im Beruf beeinträchtigen kann.

Es kann jedoch auch von Vorteil sein, den jeweiligen Arbeitgeber in Hinblick auf eine mögliche geringere Leistungsfähigkeit aufgrund der MS zu informieren. Der offene, selbstbewusste Umgang mit der Erkrankung ermöglicht eine rechtzeitige Anpassung der Aufgaben und des Arbeitsumfeldes.

Liegen bereits dauerhafte Einschränkungen (mindestens 6 Monate) vor oder wurde eine Schwerbehinderung anerkannt, muss ein Arbeitgeber diese zwar nicht von sich aus dem Vorgesetzten mitteilen. Auf Anfrage ist er allerdings mitteilungspflichtig: Wer die zulässige Frage des Arbeitgebers nach dem Vorliegen einer chronischen Erkrankung, nach Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung wahrheitswidrig verneint, kann gekündigt werden oder seinen Arbeitsvertrag durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung verlieren.

Recht und Unterstützung im Arbeitsalltag

Die Diagnose MS führt nicht automatisch zur Arbeitsunfähigkeit und darf seitens des Arbeitgebers keinen Grund für eine Kündigung oder Berentung darstellen. Schwerbehinderte (ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent) und Gleichgestellte erhalten einen besonderen Kündigungsschutz (§ 85–92 SGB IX), vorausgesetzt das Arbeitsverhältnis besteht bei Kündigung länger als sechs Monate.

Je nach Krankheitsphase und Leistungseinschränkung des MS-Betroffenen wird die Hilfe des Arbeitgebers notwendig. Dieser hat oft nur unzureichendes Wissen über die technischen Möglichkeiten und staatlichen sowie sozialen Fördermittel, die dem Unternehmen die Einrichtung eines MS-gerechten Arbeitsplatzes ermöglichen.

Beim Kauf eines Fahrzeugs können MS-Kranke Förderung erhalten

Benötigt der behinderte Arbeitnehmer ein Fahrzeug zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung seiner Tätigkeit, kann dies nach den Regeln der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung gefördert werden. Dabei gibt es zum Erwerb des Fahrzeugs eine einkommensabhängige Förderung und zusätzlich eine einkommensunabhängige Förderung für behinderungsbedingte technische Einbauten. Auch die Übernahme der Kosten zum Erwerb einer Fahrerlaubnis können übernommen werden. Wichtig ist aber: Der Auftrag zum PKW-Kauf bzw. zum Umbau darf erst erteilt werden, wenn der entsprechende Antrag bewilligt ist.

Schwerbehinderte haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Woche bezahlten Zusatzurlaub pro Jahr. Für das Urlaubsjahr der Erteilung des Schwerbehindertenausweises gilt dieser Anspruch anteilig. Dies gilt nicht für Gleichgestellte! Daneben kann die Freistellung von Mehrarbeit beantragt werden.

Weitere Auskünfte über staatliche und soziale Fördermittel bietet die betriebliche Integrationsvereinbarung (§ 83 SGB IX) als Instrument zur Beschäftigungssicherung behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zu finden im Sozialgesetzbuch). In größeren Unternehmen kann auch der Gleichstellungsbeauftragte helfen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre Recht und Soziales bei MS.